Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verpflichtet in § 56 alle Nichtwohngebäude mit einer HLK-Nennleistung über 70 kW, bis zum 31.12.2029 ein Gebäudeautomatisierungs- und Gebäudesteuerungssystem einzurichten. Gebäude mit Anlagen über 290 kW mussten nach dem früheren § 71a GEG bereits bis zum 31.12.2024 mit Gebäudeautomation ausgerüstet sein. Die Gebäudeautomation (GA) wird damit zum rechtlichen wie energetischen Hebel. Dieser Leitfaden deckt den gesamten Rahmen ab: die betroffenen Gebäude, den Zeitplan bis 2029, die Automationsgrade, die Förderung – und die Umsetzung als Ausgangspunkt einer echten Optimierung, nicht als Endziel.
Gebäudeautomation-Pflicht: Definition, Rechtsrahmen und Fristen
Definition und Rechtsrahmen: § 56 GModG (vormals § 71a GEG)
Mit dem Gesetz vom 23.07.2026, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 und seit dem 29.07.2026 in Kraft, wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und novelliert. Die Pflicht zur Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung steht nun in § 56 GModG und setzt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um. Sie löst den bisherigen § 71a GEG ab, der seit 2024 galt. Die Gebäudeautomation (GA) nach VDI 3814 ist das operative Gegenstück zu dieser gesetzlichen Vorgabe.
Die Pflicht gilt für jedes Nichtwohngebäude, dessen Heizungsanlage, Heizungs- und Lüftungsanlage, Klimaanlage oder Klima- und Lüftungsanlage eine Nennleistung über 70 kW aufweist. § 56 Abs. 2 legt sechs Mindestfunktionen fest, von der kontinuierlichen Verbrauchsaufzeichnung bis zur Überwachung der Raumklimaqualität. Für Neubauten verlangt Abs. 3 einen Automationsgrad nach DIN/TS 18599-11:2025-10: Grad C ab 70 kW, Grad B ab 290 kW. Die Einstufung A bis D entspricht der Logik der GA-Effizienzklassen nach DIN EN ISO 52120-1.
Ziel des Gesetzes: den Energieverbrauch der Nichtwohngebäude senken
Die GA-Pflicht ist Teil der deutschen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275: Ab dem 01.01.2030 gilt der Nullemissionsgebäude-Standard für alle Neubauten, und für den Nichtwohngebäudebestand führt § 40 GModG zum 01.01.2027 Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) ein: Der Jahres-Primärenergiebedarf darf ab 2030 höchstens das 3,5-Fache und ab 2033 höchstens das 2,95-Fache des Referenzgebäudes betragen. Die angestrebten Energieeinsparungen laufen über die Automatisierung der HLK-Anlagen in jedem einzelnen Gebäude. Es geht dabei um weit mehr als die bloße Rechtskonformität.
Nichtwohngebäude zählen zu den größten Energieverbrauchern im deutschen Gebäudebestand – entsprechend hoch ist das Einsparpotenzial. Die Automatisierung der HLK-Anlagen senkt den Verbrauch im Durchschnitt um 15 bis 30 %, je nach Ausgangszustand des Gebäudes vor der Umsetzung (Quelle: Studien von REHVA und BPIE). § 56 GModG schafft damit einen realen wirtschaftlichen Hebel, der über den Pflichtcharakter hinausgeht.
Zusammenhang mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und den Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
§ 56 GModG setzt die Richtlinie (EU) 2024/1275 (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive) in deutsches Recht um. Unser Artikel zur EU-Gebäuderichtlinie, dem Ursprung der GA-Pflicht, erläutert die Neufassung von 2024 im Detail. Zwei sich ergänzende Vorgaben strukturieren die Umsetzung für Nichtwohngebäude:
- § 56 GModG (EPBD 2024/1275) – Pflicht zur Automatisierung der HLK-Anlagen in Gebäuden
- Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz (MEPS, §§ 40–41 GModG) – Pflicht zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Bestands
Beide Vorgaben sind eigenständig und nicht deckungsgleich. Die Konformität nach § 56 befreit nicht von den Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz. Die MEPS begrenzen den Primärenergiebedarf bestehender Nichtwohngebäude auf das 3,5-Fache des Referenzgebäudes ab dem 01.01.2030 und auf das 2,95-Fache ab dem 01.01.2033; auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde ist dies nachzuweisen, etwa über den Energieausweis mit Vergleich zum Referenzgebäude. Wer ein Immobilienportfolio verantwortet, muss also die GA-Konformität und den Effizienzpfad seiner Gebäude parallel steuern.
Geltungsbereich und konkrete Pflichten nach § 56 GModG
Die Leistungsschwellen: 290 kW und 70 kW
Maßgeblich ist die Nennleistung der Heizungsanlage, der Heizungs- und Lüftungsanlage, der Klimaanlage oder der Klima- und Lüftungsanlage des Gebäudes. Zwei Schwellen bestimmen die Pflicht:
- Über 290 kW: Nach dem früheren § 71a GEG war die Ausrüstung bereits bis zum 31.12.2024 vorgeschrieben (historische Frist)
- 70 kW: Pflicht bis zum 31.12.2029 nach § 56 Abs. 1 GModG
Jedes Nichtwohngebäude oberhalb dieser Schwellen fällt unter die Pflicht, es sei denn, die Umsetzung ist technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar (§ 56 Abs. 1 GModG). Eine vorgelagerte technische Bestandsaufnahme ermittelt die Gesamtnennleistung exakt und klärt, welche Frist und welcher Automationsgrad gelten.
Neubau und Bestand: genauer Geltungsbereich der Pflicht
Die GA-Pflicht erfasst alle Nichtwohngebäude, Neubauten wie Bestand. Für Neubauten schreibt § 56 Abs. 3 einen Automationsgrad nach DIN/TS 18599-11:2025-10 vor – C über 70 kW, B über 290 kW – sowie ein technisches Inbetriebnahmemanagement mit Einregelung über mindestens eine Heizperiode für Anlagen zur Wärmeerzeugung und mindestens eine Kühlperiode für Anlagen zur Kälteerzeugung. Für Bestandsgebäude ist ein System mit den sechs Mindestfunktionen des Abs. 2 bis zum 31.12.2029 einzurichten; wurde in den drei Jahren vor dem 01.01.2027 ein System eingebaut, das Abs. 2 noch nicht erfüllt, darf es nach Abs. 4 auch nach dem 31.12.2029 nachgerüstet werden, innerhalb einer Frist von zehn Jahren. Allein wegen seines Alters ist kein Nichtwohngebäude über den Schwellen befreit.
Bei Neubauten senkt die Integration in der Planungsphase die Kosten deutlich gegenüber einer nachträglichen Umsetzung. Im Bestand erfordert die Herstellung der Konformität meist eine Phase der Verkabelung und der Einbindung der Anlagen in die neue Gebäudeleittechnik. Den Systemintegrator sorgfältig auszuwählen entscheidet dann über die Qualität der Einregelung.
Betroffene Anlagen: Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung
§ 56 GModG erfasst sämtliche an die GA angebundenen Anlagen für Heizung, Lüftung oder Kühlung. Dazu gehören:
- Kessel und Wärmeerzeuger
- Kältemaschinen und Wärmepumpen
- HLK: raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)
- Heiz- und Kaltwassernetze sowie Ventilatorkonvektoren
- Automatische Beleuchtungssteuerung mit Zonierung und Präsenzerfassung (§ 56 Abs. 6, ab 70 kW bis zum 31.12.2029)
Jede Anlage muss in den Überwachungsumfang der GA eingebunden sein. § 56 Abs. 2 verlangt die Erfassung aller Hauptenergieträger und aller gebäudetechnischen Systeme; ein System, das die Gebäudetechnik nur teilweise überwacht, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Regelung, Automation und Gebäudeleittechnik der HLK-Anlagen
In der Praxis lassen sich in der Regelungskette der HLK-Anlagen drei Ebenen unterscheiden. Die erste Ebene ist die lokale Regelung jeder Anlage (Feld- und Automationsebene). Die zweite Ebene stellt die zentrale Überwachung über die Gebäudeleittechnik (GLT, Managementebene) sicher. Die dritte Ebene integriert die gebäudeweite Optimierung des Verbrauchs.
Die Protokolle BACnet (DIN EN ISO 16484-5) und KNX binden die Anlagen in die Managementebene ein; § 56 Abs. 2 verlangt eine gängige, frei konfigurierbare und herstellerunabhängige Schnittstelle. Um die Pflicht zu erfüllen, muss das System mindestens die ersten beiden Ebenen abdecken. Die dritte Ebene, die dem Automationsgrad A entspricht, empfiehlt sich für Gebäude mit hohen Effizienzanforderungen.
GA-Effizienzklassen und Förderung der Umsetzung
Klasse D: nicht automatisiertes Gebäude, nicht konform mit § 56 GModG
Die Norm DIN EN ISO 52120-1:2025-02 definiert vier GA-Effizienzklassen. Das GModG verweist für Neubauten auf den Automationsgrad nach DIN/TS 18599-11, die BEG-Förderung auf die Klasse nach DIN V 18599-11 – beide mit derselben Einteilung A bis D. Wir erläutern die GA-Effizienzklassen nach DIN EN ISO 52120-1 in einem eigenen Artikel. Die folgende Tabelle fasst die vier Klassen zusammen:
| Klasse | Stufe | Konformität § 56 GModG | Beschreibung |
|---|---|---|---|
| Klasse D | Nicht automatisiert | Nicht konform | Kein Automationssystem. Ausgangspunkt für Gebäude, in denen noch nichts angestoßen wurde. |
| Klasse C | Automatische Standardregelung | Konform (Mindestniveau) | Automatische Grundregelung. Mindestanforderung für Neubauten zwischen 70 und 290 kW nach § 56 Abs. 3 GModG. |
| Klasse B | Erweiterte automatische Regelung | Konform | Feinregelung mit Effizienzreporting. Pflicht für Neubauten über 290 kW; Voraussetzung für die BEG-Förderung der MSR-Technik und Zielniveau der meisten Projekte. |
| Klasse A | Autonome und optimierte Regelung | Konform (Bestniveau) | Dynamische Optimierung, Anpassung an die Belegung. Höchster normierter Automationsgrad. |
Ein Gebäude der Klasse D muss mehrere technische Stufen überwinden, um die gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Die vorgelagerte GA-Bestandsaufnahme legt den Pfad zum höheren Automationsgrad fest.
Klasse C: automatische Standardregelung, unterste Konformitätsstufe
Klasse C ist die unterste Konformitätsstufe nach § 56 GModG: automatische Standardregelung der HLK-Anlagen mit Grundregelung und zentraler Überwachung. Ein Neubau zwischen 70 und 290 kW erfüllt damit die gesetzliche Anforderung – allerdings ohne die erweiterten Reporting- und Optimierungsfunktionen, mit denen sich eine Gebäudeleittechnik über die bloße Pflichterfüllung hinaus nutzen lässt. Im Bestand verlangen die sechs Funktionen des Abs. 2 (Aufzeichnung, Analyse, Anforderungswerte, Erkennung von Effizienzverlusten) in der Praxis mehr als eine reine Grundregelung. Von autonomer Regelung ist auf dieser Stufe noch keine Rede.
BEG EM Anlagentechnik: 15 % Förderung für die Gebäudeautomation
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Modul Anlagentechnik (außer Heizung), ist das Instrument, mit dem der Bund die Installation einer Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden fördert. Das BAFA bezuschusst Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrads mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 mit 15 % der förderfähigen Ausgaben. Bei Nichtwohngebäuden sind die förderfähigen Ausgaben für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zusammen auf 500 €/m² Nettogrundfläche pro Gebäude und Kalenderjahr begrenzt. Die Antragstellung setzt die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) voraus und muss vor Vorhabenbeginn erfolgen, also vor Abschluss eines unbedingten Liefer- oder Leistungsvertrags; bei Antragstellung muss bereits ein Vertrag unter der Bedingung der Förderzusage vorliegen. Für umfassende Sanierungen zum Effizienzgebäude steht alternativ der KfW-Kredit 263 mit Tilgungszuschuss bereit.
Expertentipp: Der BEG-Zuschuss ist an einen nachweisbaren Gebäudeautomatisierungsgrad der Klasse B nach DIN V 18599-11 gebunden, den der Energieeffizienz-Experte bestätigen muss. Eine vorgelagerte Bestandsaufnahme qualifiziert den Ausgangszustand und dimensioniert das Projekt so, dass die Förderfähigkeit voll ausgeschöpft wird. Eine belastbare Zählerstruktur ist dabei oft entscheidend, um den Referenzverbrauch (Baseline) zu dokumentieren und die Einsparungen später nachvollziehbar nachzuweisen.
Amortisation: Berechnung und Dauer
Die Amortisation einer GA-Installation hängt von mehreren Faktoren ab: Installationskosten, erzielte Einsparungen, erhaltener BEG-Zuschuss und Lebensdauer des Systems. Für ein Bürogebäude mit 5.000 m² liegen die durchschnittlichen Kosten einer GA-Einführung je nach Komplexität der Bestandsanlagen zwischen 150.000 und 500.000 Euro. Die jährlichen Einsparungen einer GA der Klasse B bewegen sich zwischen 15 und 20 % des HLK-Verbrauchs. Mit der KI-Regelung von Foobot erreicht dieser Wert −30 %, nachgewiesen nach dem internationalen Protokoll IPMVP (Referenz Stéphane Roy, Hachette Livre). Die Amortisationszeit verkürzt sich dadurch deutlich.
Konforme GA oder optimierte GA: über die bloße Pflichterfüllung hinaus
Was die Konformität nach § 56 GModG nicht garantiert
Die Konformität nach § 56 GModG ist ein notwendiger Schritt. Eine Garantie für dauerhafte Effizienz ist sie nicht. Hinzu kommt: Ab dem 01.01.2027 entfällt nach § 74 Abs. 3 GModG die energetische Inspektion nach § 74, wenn das Gebäude mit einem GA-System nach § 56 Abs. 2 ausgestattet ist – umso wichtiger wird eine regelmäßige Konformitätsprüfung der Gebäudeautomation, die zeigt, ob die Funktionen über die Zeit erhalten bleiben. Ein Gebäude mit einer GA der Klasse B kann in den Monaten nach der Inbetriebnahme einen schleichend steigenden HLK-Verbrauch verzeichnen. Diese energetische Drift folgt einem in der Praxis gut dokumentierten Muster: im Handbetrieb (Override) vergessene Anlagen, Beschwerden wichtiger Nutzer, die behelfsmäßig im Notbetrieb gelöst werden, verlorene Nachvollziehbarkeit der Regelsequenzen.
Vertragsbindung: 12 Monate statt 3 bis 5 Jahre
Die Vertragslaufzeit bei Foobot beträgt 12 Monate – eine der kürzesten am Markt. Herkömmliche GA-Lösungen verlangen Laufzeiten von 3 bis 5 Jahren. Diese Haltung ist bewusst gewählt: Der Kunde bleibt aus Zufriedenheit, nicht aus vertraglichem Zwang. Für eine Immobilienleitung, die ihre Umsetzung nach § 56 GModG anstößt, ist dieses Unterscheidungsmerkmal entscheidend. Die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht darf nicht zum Vehikel langfristiger Vertragsabhängigkeit werden.
Wie Foobot Sie bei der Umsetzung des § 56 GModG begleitet
Schritt 1 – GA-Bestandsaufnahme: den Bestand prüfen, bevor Sie investieren
Die GA-Bestandsaufnahme von Foobot liefert ein vollständiges Bild der vorhandenen Anlagen: Erfassung der HLK-Technik, Berechnung der Nennleistung, Prüfung der eingesetzten Protokolle (BACnet, KNX, Modbus), Analyse der Trendaufzeichnung und Erkennung von Fehlfunktionen. Diese Analyse bildet die Grundlage des Umsetzungsplans und zeigt mögliche Ausnahmen auf. Sie liefert einen dokumentierten Bericht, der sich für den BEG-Antrag und für ein Energiespar-Contracting verwenden lässt. Erklärt ein Systemintegrator Ihre Anlage für veraltet, liefert unsere Bestandsaufnahme „Veraltete GA“ eine Zweitmeinung, Ersatztests inbegriffen.
Schritt 2 – Festlegung des Ziel-Automationsgrads
Auf Basis der Bestandsaufnahme legt Foobot den Ziel-Automationsgrad nach DIN/TS 18599-11 und DIN EN ISO 52120-1 fest und verbindet dabei die Anforderungen des § 56 GModG mit den Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) der §§ 40–41. Daraus entstehen eine funktionale Leistungsbeschreibung und bezifferte Investitionsszenarien. Einbezogen werden die verfügbaren Finanzierungsinstrumente (BEG EM, KfW 263, Energiespar-Contracting) und ihre Wirkung auf die Amortisation.
Schritt 3 – Einführung der KI-Regelung und Einsparnachweis nach IPMVP
Die KI-Regelung von Foobot wird auf der bestehenden GA eingeführt, ohne Eingriffe an den HLK-Anlagen. Ein maßgeschneiderter digitaler Zwilling wird auf den Trenddaten des Gebäudes trainiert. Die Regelung greift alle 15 Minuten ein, rund um die Uhr. Ein monatlicher Einsparnachweis nach IPMVP dokumentiert die realen Einsparungen, witterungsbereinigt über Gradtagzahlen nach VDI 3807. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die Konformität nach § 56 GModG wird zur Basis einer messbaren und prüfbaren Energieeffizienz.
Foobot in Zahlen: was unsere Kunden feststellen
Foobot ist eine Marke der EnergyWise SAS, eines 2022 gegründeten europäischen Ingenieurunternehmens. Hier die geprüften Betriebsdaten:
- −30 % Stromverbrauch der HLK-Technik bei Hachette Livre – Referenz Stéphane Roy, Leiter Zentrale Dienste
- −700 t CO2e/Jahr vermieden pro Kundengebäude im Betrieb
- Verhältnis 1/700: 1 Tonne emittiert für 700 Tonnen vermieden
- Regelung alle 15 Minuten, rund um die Uhr
- Laufzeit 12 Monate – eine der kürzesten am Markt
- Protokoll IPMVP – durch unabhängige Dritte prüfbare Messung
Vergleich der GA-Lösungen am Markt
Gebäudeautomation – Konformität nach § 56 GModG und Energieeffizienz
| GA-Lösung | § 56 GModG | KI / ML | Cloud-nativ | Einsparungen | Preis / Jahr |
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🌡️
Foobot GA
Empfohlen
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Konform | Fortgeschritten | Ja | 25–40 % | Auf Anfrage |
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⚡
Schneider EcoStruxure
Schneider Electric
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Konform | Ja | Ja | 15–30 % | 18.000–60.000 € |
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🏢
Siemens Desigo CC
Siemens Building Tech.
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Konform | Basis | Hybrid | 12–22 % | 25.000–80.000 € |
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🔧
Honeywell EBI
Honeywell Building Tech.
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In Umsetzung | Nein | Nein | 10–18 % | 20.000–55.000 € |
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🌿
Sauter Vision Center
Sauter Building Control
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Konform | Teilweise | Hybrid | 14–25 % | 15.000–45.000 € |
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🏗️
Johnson Controls Metasys
Johnson Controls
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Nicht konform | Nein | Nein | 8–15 % | 12.000–40.000 € |
Quellen: § 56 GModG, BAFA (BEG EM Anlagentechnik), REHVA, Herstellerangaben
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FAQ: Ihre Fragen zur Gebäudeautomation-Pflicht
Ist die Gebäudeautomation gesetzlich verpflichtend?
Ja. Die Pflicht ergibt sich aus § 56 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), in Kraft seit dem 29.07.2026. Jedes Nichtwohngebäude, dessen Heizungs- oder Klimaanlage (jeweils mit oder ohne Lüftung) eine Nennleistung über 70 kW aufweist, muss bis zum 31.12.2029 mit einem Gebäudeautomatisierungs- und Gebäudesteuerungssystem ausgestattet sein. Für Anlagen über 290 kW war die Ausrüstung nach dem früheren § 71a GEG bereits bis zum 31.12.2024 vorgeschrieben.
Gibt es Fördermittel für die Umsetzung der Gebäudeautomation-Pflicht?
Ja. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Modul Anlagentechnik, bezuschusst über das BAFA Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für einen Gebäudeautomatisierungsgrad mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 mit 15 % der förderfähigen Ausgaben. Das Energiespar-Contracting ist eine Alternative, bei der die Rückzahlung an die erzielten Einsparungen gekoppelt ist. Für eine umfassende Sanierung zum Effizienzgebäude kommt alternativ der KfW-Kredit 263 für Nichtwohngebäude infrage.
Was bietet ENGIE zur Umsetzung der Gebäudeautomation-Pflicht?
ENGIE Deutschland tritt als Energiedienstleister und Contractor auf und bietet Lösungen zur Umsetzung der GA-Pflicht an. Die Positionierung unterscheidet sich von der von Foobot: ENGIE arbeitet im großen Maßstab mit mehrjährigen Verträgen, während Foobot eine Laufzeit von 12 Monaten auf der bestehenden GA anbietet, ohne Bauarbeiten, mit Einsparnachweis nach IPMVP.
Was ist eine GA der Klasse A oder Klasse B nach DIN EN ISO 52120-1?
Die Norm DIN EN ISO 52120-1:2025-02 definiert vier GA-Effizienzklassen. Klasse B entspricht einer erweiterten automatischen Regelung mit Effizienzreporting – das Zielniveau der meisten Umsetzungsprojekte und zugleich der vom Gesetz für Neubauten über 290 kW verlangte Automationsgrad. Klasse A entspricht einer autonomen, optimierten Regelung mit Anpassung an die Belegung. Die KI-Regelung von Foobot geht über Klasse A hinaus und bezieht Wetter, Sonneneinstrahlung und Belegung in Echtzeit ein.
Wie erfüllt man § 56 GModG und betreibt die GA richtig?
Die Umsetzung verläuft in drei Schritten: GA-Bestandsaufnahme zur Erhebung des Ist-Zustands, Festlegung des Ziel-Automationsgrads nach DIN/TS 18599-11 und DIN EN ISO 52120-1, dann Einführung des Automationssystems. Die GA nach der Umsetzung richtig zu betreiben bedeutet, die Regelsequenzen aktiv zu verfolgen, Handbetrieb (Overrides) aufzuheben und die Verbrauchsdaten belastbar zu machen. Die GA-Beratung von Foobot als unabhängige Bauherrenberatung deckt alle drei Dimensionen ab.
Reicht eine konforme GA für die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) aus?
Nein. Die GA-Pflicht nach § 56 und die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) nach §§ 40–41 GModG sind zwei eigenständige, sich ergänzende Pflichten. Die Konformität nach § 56 stellt sicher, dass ein Automationssystem installiert ist. Die MEPS begrenzen den Primärenergiebedarf bestehender Nichtwohngebäude auf das 3,5-Fache des Referenzgebäudes ab 2030 und das 2,95-Fache ab 2033. Eine konforme GA ist ein notwendiges Werkzeug, um diese Werte zu erreichen – keine hinreichende Garantie.
[Whitepaper] Wie Sie § 56 GModG erfüllen und Ihre GA richtig betreiben
Die Foobot-Methode in drei Schritten – Prüfen, Festlegen, Regeln – bildet einen vollständigen operativen Rahmen, um § 56 GModG zu erfüllen und über die Mindestkonformität hinauszugehen. Die GA-Bestandsaufnahme erfasst den Ist-Zustand, die Festlegung definiert den Ziel-Automationsgrad, die KI-Regelung sorgt für eine prädiktive Regelung mit Einsparnachweis nach dem Protokoll IPMVP. Um die Fallstudien nach Gebäudetyp zu erhalten, kontaktieren Sie Foobot direkt.
